Cookie-Einstellungen
Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen finden Sie unter »DATENSCHUTZ«
IMPRESSUM
Essenzielle Cookies
- Session cookies
- Login cookies
Performance Cookies
- Google Analytics
Funktionelle Cookies
- Google Maps
- YouTube
- reCAPTCHA
Targeting Cookies
- Facebook Pixel
Sie haben noch keine Artikel im Warenkorb.

Garantie & Gewährleistung

 

Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt automatisch.
Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers oder von Neuvermoebelt.

Beides besteht nebeneinander – Ihre gesetzlichen Rechte bleiben immer aufrecht.

 

Welche gesetzliche Gewährleistung gilt in Österreich?

In Österreich gilt für neue Produkte eine gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten ab Übergabe der Ware.

Beweislast:

  • Innerhalb der ersten 12 Monate wird gesetzlich vermutet, dass ein Mangel bereits bei Übergabe bestanden hat.

  • Nach 12 Monaten liegt die Beweislast beim Kunden.

Diese Gewährleistung gilt auch für Neuvermoebelt Produkte.

 

Welche Garantie gibt neuvermoebelt auf Möbel & Komponenten?

Schränke & Korpusse

  • 2 Jahre Garantie auf neuvermoebelt® Schränke, Regale und Korpusse

Fronten, Seiten & Sockel

  • 2 Jahre Garantie auf Fronten, Türen, Seiten, Füllstücke und Sockel

  • Ausnahme: Fronten für integrierte Geschirrspüler sind von der Garantie ausgeschlossen (Dampfbelastung)

Innenausstattung & Schubladen

  • 2 Jahre Garantie auf Holz-Innenauszüge und Schubladenboxen

Arbeitsplatten

  • 2 Jahre Garantie auf Material- und Herstellungsfehler

 

Wie lange ist die Garantie auf Beschläge & Geräte?

Blum Beschläge

  • Mechanische Beschläge (Scharniere, Auszüge): lebenslange eingeschränkte Herstellergarantie.

  • Elektrische Komponenten (z. B. SERVO-DRIVE): 5 Jahre Garantie

Hausgeräte

  • Miele: 2 Jahre Herstellergarantie

  • Bosch: 2 Jahre Herstellergarantie

  • BORA: 2 Jahre Herstellergarantie
    – verlängerbar auf bis zu 3 oder 5 Jahre bei Registrierung

Blanco Spülen & Armaturen

  • Spülen & Armaturen: lebenslange eingeschränkte Garantie, siehe Blanco Homepage

  • Mechanische Teile (Kartuschen etc.): bis zu 10 Jahre

  • Zubehör: 1 Jahr

(maßgeblich sind jeweils die Garantiebedingungen des Herstellers)

 

Was ist von Garantie & Gewährleistung ausgeschlossen?

Nicht abgedeckt sind Schäden durch:

  • unsachgemäße oder fremde Montage

  • falsche Nutzung oder Pflege

  • Überlastung oder Gewalteinwirkung

  • Feuchtigkeit, Hitze oder Dampf außerhalb der Produktspezifikation

  • falsche Lagerung oder falsches Raumklima

Schäden an Möbeln, die durch Fremdmontage oder nicht geprüfte Fremdgeräte entstehen, sind von Garantie und Haftung ausgeschlossen.

 

Wer haftet bei Planungs- oder Maßfehlern?

Unsere Entwürfe basieren auf den vom Kunden bereitgestellten Maßen und Informationen.

Ohne gebuchtes professionelles Aufmaß übernehmen wir keine Haftung für:

  • Raummaße

  • Anschlusspositionen

  • bauliche Gegebenheiten

 

Was umfasst die Garantie konkret?

Die Garantie umfasst Reparatur oder Austausch des mangelhaften Produkts.

Nicht ersetzt werden:

  • Folgekosten

  • Montage- oder Demontagekosten

  • Nutzungsausfall

  • Zeitaufwand oder indirekte Schäden

 

Wie mache ich einen Garantie- oder Gewährleistungsanspruch geltend?

Bitte kontaktieren Sie uns schriftlich per E-Mail mit:

  • Beschreibung des Mangels

  • aussagekräftigen Fotos

  • Kauf- oder Rechnungsnachweis

Wir melden uns umgehend und klären das weitere Vorgehen transparent mit Ihnen.